FAQ – Fragen und Antworten zur Umsatzsteueränderung zum 01.01.2021 (WDENTAL)

Herzlich willkommen auf der Seite mit Fragen und Antworten zu Ihrer Softwarelösung C.A.T.S.-WDENTAL. Wir werden diese Seiten nach und nach mit neuen Fragen und Antworten erweitern. 

Sollte eine Frage offen bleiben, so steht Ihnen unser Customer Care natürlich zur Verfügung. Auch können Sie weiter unten auf dieser Seite direkt eine Frage einreichen. 

Kann der aktuelle Mehrwertsteuersatz vom Anwender auch selbstständig geändert werden?

Ja, selbstverständlich kann der Anwender den aktuellen Steuersatz in unseren Softwareprodukten selbst einstellen. Der entsprechende Programmteil findet sich unter „Datei-Firmendaten“ direkt oben auf der Karteikarte „Steuer und Buchhaltung“.

Screenshot Firmendaten Umsatzsteuersätze

Ist eine Stichtagsumstellung möglich und wenn ja, wie kann diese im Programm durchgeführt werden? 

Ja, der Mehrwertsteuersatz kann auch zu einem bestimmten Stichtag umgestellt werden. Hierzu kann ein alter und ein neuer Steuersatz jeweils für den vollen und den ermäßigten Steuersatz hinterlegt und über eine Datumsfestlegung bestimmt werden, wann welcher Steuersatz als Standard für neue Aufträge bzw. Projekte angewendet wird.

Kann je Auftrag ein eigener Steuersatz verwaltet werden? 

Ja, jeder Auftrag kann einen eigenen Steuersatz besitzen. Die Festlegung erfolgt im Programmteil „Auftragserfassung“ auf der Karteikarte „Parameter“ oben links in der Bildschirmmaske.

Screenshot Auftragserfassung WDENTAL Umsatzsteuer Parameter

Bei bereits zum Zeitpunkt der Umsatzsteueränderung bestehenden Aufträgen, also z.B. in Form von Kostenvoranschlägen wird der dort hinterlegte Steuersatz angewendet und muss gegebenenfalls  vor der Abrechnung umgestellt werden.

Was muss ich beachten, wenn ein Auftrag aus 2020 gutgeschrieben und die Rechnung neu erstellt wird? 

Für die Gültigkeit des Steuersatzes ist immer der Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung entscheidend. Liegt dieser also in der 2. Hälfte des Jahres 2020 so ist der Steuersatz mit 5% sowohl für die zu erstellende Gutschrift, als auch die neu erstellte Rechnung zu verwenden. 

Über die Möglichkeit den Steuersatz je Auftrag auf der Karteikarte „Parameter“ festzulegen ist das problemlos einstellbar. 

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? 

    Sie haben eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde? Füllen Sie einfach das Formular aus und klicken Sie auf senden. Unser Customer Care wird sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

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